Kleine Anfrage 1874 - Erneuerung der L 30 zwischen den Gemeinden Woltersdorf und Rüdersdorf

Die L 30 führt von Königs Wusterhausen über Erkner, Woltersdorf, Rüdersdorf, Vogelsdorf, Fredersdorf bis nach Bernau. Die L 30 ist ein wesentlicher Bestandteil des Landesstraßennetzes. Sie ist eine wesentliche Nord-Süd-Verbindung in dieser Region und hat eine regionale Verbindungsfunktion. 

Derzeit hat der Ersatzneubau der Straßenbrücke über den Stolpkanal zwischen den Ge- meinden Woltersdorf und Rüdersdorf begonnen. Bedingt durch den Bauwerkszustand und fehlende Sanierungsmöglichkeiten für die Schäden an dem Überbau und den Unterbauten wird ein Ersatzneubau erforderlich. 

Kleine Anfrage 1815 - Pläne zur Reaktivierung der L 39 zwischen Neu Zittau und der A 12- Anschlussstelle Friedersdorf

Durch die Gemeinde Gosen-Neu Zittau verläuft aus Berlin kommend die Landesstraße L 39. Zwischen Neu Zittau und dem Oder-Spree-Kanal ist die L 39 in einem sehr schlechten Zustand. Die Brücke, welche die L 39 über den Oder-Spree-Kanal führte, ist kurz vor Ende des zweiten Weltkrieges gesprengt und bis heute nicht wiederaufgebaut worden. Südlich des Oder-Spree-Kanals wird die L 39 als nicht befahrbar ausgewiesen. 

Kleine Anfrage 1806 - Überprüfung der Zweckmäßigkeit der Bindungsfrist für Rückbauflächen

Der 2001 gestartete „Stadtumbau Ost“ ist im Wesentlichen ein Abrissprogramm. Mehr als 330.000 Wohnungen sind seitdem in Ostdeutschland zurückgebaut worden. Im Zeitraum von 2002 bis Ende 2020 wurden über 65.000 Wohneinheiten mit Mitteln des Förderprogramms im Land Brandenburg zurückgebaut. Jeweils mehr als 10.000 Wohnungen wurden allein in Frankfurt (Oder) und Cottbus abgerissen, etwa 7.000 der rückgebauten Wohneinheiten entfallen auf Eisenhüttenstadt. Gemäß den Daten im “Strukturatlas Land Brandenburg” konnte der Leerstand in Frankfurt (Oder) von 6.500 Wohneinheiten im Jahr 2001 auf 1.931 im Jahr 2017 verringert werden. Im gleichen Zeitraum verringerte sich der Leerstand in Eisenhüttenstadt von 4.500 Wohneinheiten auf 1.836 und in Cottbus von 9.000 auf 2.396. 
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass für Wohnungsunternehmen, die mindestens 15 % Leerstand nachweisen konnten, „der Staat“ die Abrisskosten und einen Teil der sogenannten Altschulden übernahm. Städte sollten so geschlossener und wieder attraktiver werden. Nicht mehr benötigte Infrastruktur, wie Schulen, Straßenbahnschienen, Straßen und Wasserleitungen, konnten eingespart werden. 

Kleine Anfrage 1738 - Versorgung mit und Nutzung von Trinkwasser in Brandenburg

Die Versorgung mit Wasser, Strom, Gas und Wärme gehört in Deutschland zur Daseinsvor- sorge. Dabei ist die Versorgung mit Wasser der Kern der Vorsorge, es ist das wichtigste Lebensmittel. 

Die Versorgung mit Trinkwasser ist unerlässlicher Standortfaktor für Kommunen, denn ohne öffentliche Trinkwasserversorgung gibt es keine neuen Baugebiete, Gewerbegebiete und kein Wachstum in den Kommunen. 

Klimawandel, Bevölkerungswachstum und Wohnungsbau stellen die künftige Versorgungssicherheit vor einige Herausforderungen. So werden Konkurrenzen um die Nutzung von Wasserressourcen - etwa in Dürre- und Hitzeperioden zunehmen. Wenn das Trinkwasserangebot für alle gewünschten Nutzungsarten nicht reicht, muss die öffentliche Wasserversorgung klar Vorrang gegenüber konkurrierenden Wassernutzungen haben - erst Mensch und Tier, dann Rasen und Pool. 

Kleine Anfrage 1729 - Vorbereitung auf eine erneute Notwendigkeit von Distanzunterricht

Gemäß der Meldung für die 48. Kalenderwoche gab es am Stichtag 2. Dezember 2021 in Brandenburg 426 positiv getestete Lehrkräfte und 589 Lehrkräfte in Quarantäne. Von den Schülerinnen und Schülern waren 5.935 positiv getestet und 12.639 befanden sich in Quarantäne.

Seit dem 29. November 2021 können Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 5 der Primarstufen, der Jahrgangsstufen 7 und 8 der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen einschließlich der Jahrgangsstufen 5 und 6 der Leistungs- und Begabungsklassen mit einer entsprechenden Erklärung ihrer Sorgeberechtigten dem Präsenzunterricht fernbleiben. Diese Teilaussetzung der Präsenzpflicht ist eine Reaktion auf die Ängste von Eltern, Kindern und Jugendlichen vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus. Schülerinnen und Schüler, die auf dieser Grundlage die Schule nicht besuchen, haben allerdings keinen Anspruch auf Unterricht per Video, sondern erhalten zumeist zu Wochenbeginn einige Aufgaben zur eigenständigen Bearbeitung.

Kleine Anfrage 1720 - Nachfrage zur Kleinen Anfrage Nr. 1605 des Abgeordneten Dr. Zeschmann „Zu den Auswirkungen der Unwirksamkeit nunmehr aller Regionalpläne zur Windenergienut- zung in Brandenburg“ (Drucksache 7/4343)

Aus der Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage in der Drucksache 7/4343 ergeben sich weitere Fragen. 

Das Land Brandenburg gewährt den fünf Regionalen Planungsgemeinschaften (RPG) Zuschüsse nach einem in Höhe eines für jede Region nach Einwohnern und Fläche berechneten Betrages sowie einen Festbetrag (insgesamt für das Haushaltsjahr 2022 3.033.800 €). 

Das OVG Berlin-Brandenburg hat im September 2021 den Teilregionalplan Windenergie Oderland-Spree für rechtswidrig und damit unwirksam erklärt. 

Auf die Frage welche Konsequenzen das für die beteiligten Verwaltungen und Mitarbeiter haben wird, antwortetet die Landesregierung, neue Anforderungen lassen sich nicht vorher- sehen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung des Fragestellers verwiesen. 

Kleine Anfrage 1235 vom 11.05.2021 zu Tempo 30 auf der Strausberger Straße (L33) vor der Grundschule Prötzel (Märkisch- Oderland)

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: 

Vorbemerkung des Fragestellers: In der Gemeinde Prötzel wurden in der Vergangenheit mehrfach Versuche unternommen im Bereich der Grundschule Prötzel sowie der KITA „Kleine Waldsträuche“ auf der Strausberger Straße (L33) eine Tempo 30 Beschränkung zu errichten. Durch den intensiven Straßenverkehr ist die Sicherheit der Kinder ganztägig gefährdet

Kleine Anfrage 732 vom 28.09.2020 zum Mittelabruf aus dem Digitalpakt Schule

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: 

Vorbemerkung der Fragesteller: Die Digitalisierung prägt unsere Zeit. Ihre Bedeutung wurde durch die, noch anhaltende, COVID19-Pandemie noch deutlicher - nicht zuletzt in unseren Schulen. 

Der Deutsche Bundestag hat zur Förderung der entsprechenden Infrastruktur an den Schulen den sogenannten „Digitalpakt Schule“ beschlossen. Dieser wurde im März 2019 durch den Bundesrat bestätigt und trat am 17. Mai 2019 in Kraft. Nach diesem Gesetz sollen bis 2024 insgesamt fünf Milliarden Euro für die Digitalisierung von Schulen bereitgestellt werden. In Brandenburg können die Mittel durch die Schulträger bzw. Schulämter bei der ILB beantragt werden. Insgesamt stehen für Brandenburg 151 Millionen EUR zur Verfügung. 

Kleine Anfrage 582 vom 15.07.2020 und Antwort zum Bau der Synagoge in Potsdam

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt:

Dem rbb (Brandenburg aktuell vom 30.05.2020) war zu entnehmen, dass die für den Bau der Synagoge in Potsdam am 24.04.2020 erzielte Einigung zwischen Jüdischer Gemeinde, Synagogenbaugemeinde und Land Brandenburg, in welcher alle dem Vorentwurf des Architekten zugestimmt haben, wieder in Frage gestellt worden sei. Als Begründung wurde in dem Bericht u.a. auf die verfassungsgemäßen Rechte der Religionsgemeinschaften verwiesen.

Kleine Anfrage 499 vom 12.06.2020 und Antwort - Berücksichtigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Begutachtung des Kommunalen Finanzausgleichs gemäß § 3 Abs. 4 des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin der Finanzen und für Europa die Kleine Anfrage wie folgt: 

Vorbemerkung des Fragestellers: Gemäß § 3 Abs. 4 des Brandenburgischen Finanzaus- gleichsgesetzes sind „der Prozentsatz nach Absatz 1 Satz 3 sowie die Prozentsätze nach § 5 Absatz 3 Satz 4 ... für das Ausgleichsjahr 2022 ... im Hinblick auf die gebotene propor- tionale Verteilung der Finanzmittel zu den wahrgenommenen Aufgaben zwischen dem Land und den Kommunen und im Hinblick auf die gebotene proportionale Verteilung zwischen den kommunalen Ebenen“ zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Gleiches gilt gemäß § 8 Abs. 3 BbgFAG für die Staffel nach § 8 Abs. 2.