12.06.2020

Kleine Anfrage 499 vom 12.06.2020 und Antwort - Berücksichtigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Begutachtung des Kommunalen Finanzausgleichs gemäß § 3 Abs. 4 des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin der Finanzen und für Europa die Kleine Anfrage wie folgt: 

Vorbemerkung des Fragestellers: Gemäß § 3 Abs. 4 des Brandenburgischen Finanzaus- gleichsgesetzes sind „der Prozentsatz nach Absatz 1 Satz 3 sowie die Prozentsätze nach § 5 Absatz 3 Satz 4 ... für das Ausgleichsjahr 2022 ... im Hinblick auf die gebotene propor- tionale Verteilung der Finanzmittel zu den wahrgenommenen Aufgaben zwischen dem Land und den Kommunen und im Hinblick auf die gebotene proportionale Verteilung zwischen den kommunalen Ebenen“ zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Gleiches gilt gemäß § 8 Abs. 3 BbgFAG für die Staffel nach § 8 Abs. 2. 

In Erfüllung dieser Verpflichtung wurde durch die Landesregierung die Erstellung eines ent- sprechenden Gutachtens in Auftrag gegeben.
Zwischenzeitlich sind angesichts der Corona-Pandemie Umstände eingetreten, die eine adäquate Verwertung des gutachterlichen Ergebnisses bereits heute problematisch erschei- nen lassen. Während die Begutachtung eine konjunkturell positive Phase bis einschließlich 2019 beinhaltet, zeigen die aktuellen Steuerschätzungen massive Einbrüche, welche auch unmittelbare Auswirkungen auf die Finanzierung der kommunalen Haushalte nach sich zie- hen werden. 

Frage 1: Inwieweit wird eine zusätzliche Begutachtung ggf. in einem separaten Gutachten unter spezieller Betrachtung der finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Brandenburger Kommunen in Erwägung gezogen? 

Frage 2: Mit welcher zeitlichen Perspektive könnte ein derartiges erweitertes bzw. zusätzli- ches Gutachten vorgelegt werden? 

Frage 3: Falls eine Nachbetrachtung nicht erfolgen soll, wie wird den aktuellen negativen Entwicklungen Rechnung getragen? 

zu den Fragen 1 bis 3: Das Ministerium der Finanzen und für Europa beabsichtigt derzeit nicht, eine zusätzliche Begutachtung zu der bereits in Auftrag gegebenen und angelaufenen Überprüfung des kommunalen Finanzausgleichs in Brandenburg zum Ausgleichsjahr 2022 zu beauftragen. 

Die pandemiebedingten Eindämmungsmaßnahmen mit den entsprechenden Auswirkungen auf das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben dauern an, sodass die monetären Fol- gen für die öffentlichen Kernhaushalte nicht abschließend quantifizierbar sind. Aufgrund der aktuellen Unwägbarkeiten beabsichtigt das Bundesministerium der Finanzen daher, eine Interims-Steuerschätzung im September 2020 vorzunehmen. 

Darüber hinaus verweise ich auf den seitens der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbarten „Kommunalen Rettungsschirm Brandenburg“, der am 04. Juni 2020 im Ausschuss für Haushalt und Finanzen behandelt wurde.