28.09.2020

Kleine Anfrage 732 vom 28.09.2020 zum Mittelabruf aus dem Digitalpakt Schule

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: 

Vorbemerkung der Fragesteller: Die Digitalisierung prägt unsere Zeit. Ihre Bedeutung wurde durch die, noch anhaltende, COVID19-Pandemie noch deutlicher - nicht zuletzt in unseren Schulen. 

Der Deutsche Bundestag hat zur Förderung der entsprechenden Infrastruktur an den Schulen den sogenannten „Digitalpakt Schule“ beschlossen. Dieser wurde im März 2019 durch den Bundesrat bestätigt und trat am 17. Mai 2019 in Kraft. Nach diesem Gesetz sollen bis 2024 insgesamt fünf Milliarden Euro für die Digitalisierung von Schulen bereitgestellt werden. In Brandenburg können die Mittel durch die Schulträger bzw. Schulämter bei der ILB beantragt werden. Insgesamt stehen für Brandenburg 151 Millionen EUR zur Verfügung. 

Wir fragen die Landesregierung: 

1. In welcher Höhe erfolgte seitens des Landes Brandenburg bislang der Abruf gegenüber dem Bund? 

Zu Frage 1: Mit Stand vom 31. August 2020 hat das Land Brandenburg folgende Beträge bei der Bundeskasse angefordert: 

  • -  Investitionsförderung an Schulen 196.588,28 Euro 
  • -  landesweite Maßnahmen               365.801,82 Euro. 

Bis zum 31. August 2020 wurden insgesamt 29 Anträge für Investionsförderung an Schulen mit einem Fördervolumen von rund 3,8 Mio. Euro bewilligt.
Zusätzlich wurden zwei landesweite Projekte mit einem Investitionsvolumen von 1.368.631,00 Euro bewilligt. 

2. In welchen Jahresscheiben sollen die Mittel gegenüber Bund vollständig abgerufen werden? 

Zu Frage 2: Die Anforderung bzw. Erstattung der Mittel von der Bundeskasse kann regelmäßig erst dann erfolgen, wenn die Auszahlung durch die Landeskasse bereits erfolgt ist bzw. unmittelbar bevorsteht. Die bereitgestellten Bundesmittel werden regelmäßig in der Höhe beim Bund abgefordert, wie es sich aus der Höhe der durch die ILB geprüften Mittelabforderungen der Schulträger bzw. Maßnahmenträger ergibt. Konkrete Jahresscheiben können nicht benannt werden. 

3. Wie hoch ist der Abruf der Schulträger gegenüber dem Land? 

Zu Frage 3: Mit Stand vom 31. August 2020 liegen der ILB Mittelabforderungen von Schulträgern in Höhe von 341.563,34 Euro vor. Diese werden nach Abschluss der Prüfung durch die ILB umgehend an die Schulträger ausgezahlt und bei der Bundeskasse abgefordert.