Redebeitrag zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen "Fünftes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes"
Pandemie bedingt werden bei den Direktwahlen von Bürgermeister, Landräten und Ortsvorstehern die Unterstützer-Unterschriften um die Hälfte reduziert. Die Regelung ist bis zum 29.05.2021 begrenzt.
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