29.01.2022

Kleine Anfrage 1806 - Überprüfung der Zweckmäßigkeit der Bindungsfrist für Rückbauflächen

Der 2001 gestartete „Stadtumbau Ost“ ist im Wesentlichen ein Abrissprogramm. Mehr als 330.000 Wohnungen sind seitdem in Ostdeutschland zurückgebaut worden. Im Zeitraum von 2002 bis Ende 2020 wurden über 65.000 Wohneinheiten mit Mitteln des Förderprogramms im Land Brandenburg zurückgebaut. Jeweils mehr als 10.000 Wohnungen wurden allein in Frankfurt (Oder) und Cottbus abgerissen, etwa 7.000 der rückgebauten Wohneinheiten entfallen auf Eisenhüttenstadt. Gemäß den Daten im “Strukturatlas Land Brandenburg” konnte der Leerstand in Frankfurt (Oder) von 6.500 Wohneinheiten im Jahr 2001 auf 1.931 im Jahr 2017 verringert werden. Im gleichen Zeitraum verringerte sich der Leerstand in Eisenhüttenstadt von 4.500 Wohneinheiten auf 1.836 und in Cottbus von 9.000 auf 2.396. 
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass für Wohnungsunternehmen, die mindestens 15 % Leerstand nachweisen konnten, „der Staat“ die Abrisskosten und einen Teil der sogenannten Altschulden übernahm. Städte sollten so geschlossener und wieder attraktiver werden. Nicht mehr benötigte Infrastruktur, wie Schulen, Straßenbahnschienen, Straßen und Wasserleitungen, konnten eingespart werden.